Beförderungsbestimmungen Ballonfahren

unsere AGB

  1. Die Vertragspartner sind das Luftfahrtunternehmen geo - Die Luftwerker und der Käufer des Fahrscheines. Sind Käufer und Fahrgast nicht identisch, so wird der Fahrgast anstelle des Käufers zum Vertragspartner, sobald seine Identität dem Luftfahrtunternehmen mitgeteilt wird.
  2. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen (§20, Luft VG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  3. Die Haftung des Luftfahrtunternehmens (Luftfrachtführers) ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt.
  4. Eine Haftung für Gepäck, Foto und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fluggast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
  5. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt bzw. Startplatz ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens 24 Std., bei Wochend-Terminen 48 Std. vorher) aufgrund in der Verantwortung des Gastes liegenden Gründen führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
  6. Der Gesamtpreis für die Ballonfahrt ist sofort ohne Abzüge fällig. Die Firma geo-Die Luftwerker kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist. Stornos sind nur innerhalb von 4 Wochen nach Buchungsdatum möglich. Bei Storno berechnen wir Ihnen € 25,- pro Person für Telefon- und Verwaltungskosten. Sonderregelungen im Einzelfall sind möglich, bedürfen jedoch der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  7. Die Nichtbeachtung der „Besonderen Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss bei der Fahrt führen.
  8. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
  9. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen, mitzuteilen.
  10. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit von geo – die Luftwerker Zustimmung geändert werden. Bei Änderungen auf einen neuen Termin entstehen für den Fahrgast keine Kosten, jedoch besteht kein Anspruch auf umgehende Erfüllung des Terminvorschlages des Fahrgastes.
  11. Der Fahrschein hat eine Gültigkeitsdauer von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung ist in begründeten Einzelfällen möglich.
  12. Der Fahrgast ist im eigenen Interesse verpflichtet, dem Luftfahrtunternehmen gesundheitliche Beschwerden, wie z.B. Kreislaufprobleme, Erkrankungen des Herz-Lungen Systems, Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen etc. unaufgefordert mitzuteilen. Im Zweifelsfall kann das Luftfahrtunternehmen ein ärztliches Attest über die Ballonfahrtauglichkeit des Fahrgastes verlangen. Von einer Ballonfahrt während der Schwangerschaft wird grundsätzlich abgeraten. Diese Regelung dient ausschließlich der Sicherheit und dem Wohlbefinden unserer Fahrgäste. Siehe Sicherheitshinweise auf unserer Website.
  13. Schadenersatzansprüche und Rücktritt vom Vertrag aufgrund von wetterbedingten oder technischen Fahrtabsagen sind ausgeschlossen.
  14. Preise gelten für die Ballonfahrt, Personen-, Sach- und Unfallversicherung. Der Fahrgast macht mit der Firma geo – die Luftwerker selbständig einen Starttermin aus. Sollte der Termin aus Witterungsgründen verschoben werden, erfolgt eine neue Terminvereinbarung. geo – Die Luftwerker behält sich das Recht vor, ab einem Passagiergewicht von 130 kg einen Preisaufschlag zu verlangen.
  15. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Lübeck.
  17. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.


Stand: 01.01.2022